Eine Vorsorgevollmacht ist eine vorsorglich eingeräumte Vollmacht, die erst dann wirksam wird, wenn die Person für die davon umfassten An­gelegenheiten nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Regel wird eine Vorsorgevollmacht einer nahestehenden Person erteilt (z.B. Angehö­rige, Freunde, etc.).

Inkludierte Leistungen

  • Beratungsgespräch in der Dauer von bis zu einer halben Stunde (30 Minuten)
  • Errichtung Vorsorgevollmacht

Nicht inkludierte Leistungen

  • Registrierung im ÖZVV
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