Das Testament ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die eine Person zum Erben einsetzt. Es ist die Erklärung des Verstorbenen zu dessen Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt sei­nes Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig über­gehen soll. Die Erben sind immer mit einer Quote (etwa zur Gänze, zu je einem Drittel oder zu gleichen Teilen) beteiligt.

Inkludierte Leistungen

  • Beratungsgespräch in der Dauer von bis zu einer halben Stunde (30 Minuten)
  • Errichtung Testament

Nicht inkludierte Leistungen

  • Registrierungsgebühr Testamentsregister
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