Unsere allgemeine Verrechnungsleistung
Erstgespräche bis zu 60 min werden pauschal mit EUR 200,00 (zzgl Umsatzsteuer) verrechnet. Alle weiteren Besprechungen werden nach einem Stundensatz in Höhe von € 280,00 (zzgl. Umsatzsteuer) verrechnet. Im Falle des Vorliegens einer Rechtschutzversicherung übernehmen wir die Einholung der Deckungszusage und verrechnen die erbrachten Leistungen direkt mit der Versicherung.
Unsere Leistungspakete
Ein Pauschalhonorar bedeutet, dass ein fixer Betrag vor Auftragserteilung abgeschlossen wird, worin alle Leistungen bereits enthalten sind. Dieses bietet den Vorteil, dass man die Kosten von Anfang an kennt.
Hier wird die Höhe des Honorars pro Zeiteinheit vereinbart. Die Höhe des Honorars hängt vom Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Leistungen ab. Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt muss nicht nur über die Art der Leistungen sondern auch über den Zeitaufwand Aufzeichnungen führen.
Basis dafür sind das Rechtsanwaltstarifgesetz, die Allgemeinen Honorar-Kriterien oder das Notariatstarifgesetz. Das Rechtsanwaltstarifgesetz gilt für rechtsanwaltliche Leistungen in Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren, aber auch wenn eine Vereinbarung zwischen Rechtsanwältin, bzw. Rechtsanwalt und eigenem Mandanten fehlt.
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? In diesem Fall übernehmen wir für Sie die gesamte Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung.