Unsere allgemeine Verrechnungsleistung

Erstgespräche kosten pauschal EUR 250,00 (zzgl Umsatzsteuer) für 60 Minuten. Bei einer anschließenden Beauftragung wird der Betrag für das Erstgespräch auf das Honorar angerechnet.

Äußerst wichtig ist uns in unserer Kanzlei Kostentransparenz. Daher versuchen wir immer bereits im Vorfeld die kostengünstigste Variante abzuklären.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen gibt es verschiedene Verrechnungsmodelle