Unsere allgemeine Verrechnungsleistung
Erstgespräche kosten pauschal EUR 250,00 (zzgl Umsatzsteuer) für 60 Minuten. Bei einer anschließenden Beauftragung wird der Betrag für das Erstgespräch auf das Honorar angerechnet.
Äußerst wichtig ist uns in unserer Kanzlei Kostentransparenz. Daher versuchen wir immer bereits im Vorfeld die kostengünstigste Variante abzuklären.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Ein Pauschalhonorar bedeutet, dass ein fixer Betrag vor Auftragserteilung abgeschlossen wird, worin alle Leistungen bereits enthalten sind. Dieses bietet den Vorteil, dass man die Kosten von Anfang an kennt.
Hier wird die Höhe des Honorars pro Zeiteinheit vereinbart. Die Höhe des Honorars hängt vom Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Leistungen ab. Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt muss nicht nur über die Art der Leistungen sondern auch über den Zeitaufwand Aufzeichnungen führen.
Basis dafür sind das Rechtsanwaltstarifgesetz, die Allgemeinen Honorar-Kriterien oder das Notariatstarifgesetz. Das Rechtsanwaltstarifgesetz gilt für rechtsanwaltliche Leistungen in Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren, aber auch wenn eine Vereinbarung zwischen Rechtsanwältin, bzw. Rechtsanwalt und eigenem Mandanten fehlt.
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? In diesem Fall übernehmen wir für Sie die gesamte Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung.